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Fragen zum Wettbewerb 2020 Teil 2

Bis zum 14. Februar 2020 hatten Sie die Möglichkeit, Fragen zur Bewerbungsmappe schriftlich an dorfbueros@ea-rlp.de zu stellen. Hier haben wir bereits sechs Fragen mit Antworten anonymisiert veröffentlicht. Hier beantworten wir drei weitere Fragen.

Frage 7: Wir möchten einen eingetragenen Verein mit der Durchführung des Projektes beauftragen. Dies würde bedeuten, dass zwar der Antrag seitens der Gemeinde gestellt würde, die Durchführung jedoch nach Zuschlag einem örtlichen Verein übertragen würde. Dieser Verein würde sodann das Preisgeld erhalten und sich gegenüber der Gemeinde verpflichten, das Dorf Büro 5 Jahre lang zu betreiben. Die Liegenschaft ist ebenfalls im Eigentum der Gemeinde und würde dann kostenfrei an den Verein vermietet werden. Ist dies zulässig?

Ja, das ist zulässig. Beachten Sie, dass immer die Gemeinde Vertragspartner und alleiniger Ansprechpartner der Entwicklungsagentur ist.

Frage 8: Die bewerbende Ortsgemeinde ist eine Stadt. Braucht sie eine Erklärung der Verbandsgemeinde und einen Ansprechpartner aus der Verbandsgemeinde?

Ja.

Frage 9: Ist es möglich, Dienstbüros in den Rathäusern von Ortsbürgermeistern als Dorf-Büro anzubieten und entsprechend zu entwickeln? Ist es grundsätzlich möglich, ein Dorf-Büro in einem öffentlichen, dem Gemeinbedarf vorbehaltenen Gebäude unterzubringen?

Ja.